Arbeitsgrundlagen
Als Kreisvolkshochschule sind wir eine nachgeordnete Einrichtung des Landkreises Uckermark. Wir gehören zum Dezernat I, zum Bildungsamt.
Die Grundlagen unserer Arbeit bilden, neben den allgemeingültigen verwaltungsinternen Vorschriften und für unsere Arbeit relevanten gesetzlichen Grundlagen, die:
- Satzung der KVHS Uckermark (Erste Änderungssatzung vom 17.02.2011, beschlossen vom Kreistag Uckermark)
- Benutzer- und Entgeltordnung (Zweite Änderung, beschlossen vom Kreistag am 22.06.2022, gültig seit 01.01.2023)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der KVHS Uckermark (AGB, Stand 04.12.2025)
- Leitbild der KVHS Uckermark
Grundversorgung:
Um im Landkreis Uckermark ein flächendeckendes Bildungsangebot sicherzustellen, erhalten wir vom Land Brandenburg Mittel der Grundversorgung auf Basis des Gesetzes zur Regelung und Förderung der Erwachsenenbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz - BbgEBG). Dieses bildet die Grundlage für unser vhs-Kursangebot.
BAMF-Kurse:
Als anerkannter Kursträger des BAMF bieten wir Integrations- und Berufssprachkurse an. Grundlage dieses Angebots sind die Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV) und die Verordnung über die berufsbezogenene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderung - DeuFöV).